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Hüpfburg Vermietung AGB´S

Angebote:
Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns gebunden.
Alle Angebote sind (wenn nicht anders angegeben) in Netto, und berechnen sich zzgl. der gültigen gesetzlichen MwSt.


Aufträge:
Aufträge können mündlich, schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden.

Selbstabholung:
Bieten wir nicht an.

Rückgabe Abbau:
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart erfolgt die Rückgabe, Abbau spätestens eine Std. nach Veranstaltung, wenn nicht anders vereinbart.
Durch verspätete Rückgabe oder Beschädigung der Spielgeräte, die durch den Mieter entstanden, sind, haftet der Mieter im vollen Umfang gegenüber dem Vermieter, sprich Nutzungsausfall für den darauf folgenden Tag.


Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden

• bei Absage früher als 30 Tage vor dem Abholungstermin: – Keine Stornogebühr –
• bei Absage 30 – 15 Tage vor dem Abholungstermin ist 25 % des vereinbarten Mietsatzes fällig.
• bei Absage 14 – 6 Tage vor dem Abholungstermin ist 50 % des vereinbarten Mietsatzes fällig.
• bei Absage 5 – 0 Tage vor dem Abholungstermin ist 100 % des vereinbarten Mietsatzes fällig.

Haftung:
Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes Personal,
sowie die äußere Sicherheit (keine Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes).

Bei aufblasbaren Spielgeräten sind vor Benutzung die Schuhe auszuziehen.                         

Über die Sicherheitsbestimmungen (Befestigungen u.a.) sowie die Besonderheiten des Auf - und Abbau und sonstigen
Bedienungen des jeweiligen Gerätes informiert sich der Mieter beim Vermieter bei der Übergabe.

Die Windstärken und -richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.
Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm, Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten und den daraus hervorgehenden Folgen und Kosten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt.
Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass unserer Artikel von einer erwachsenen und nüchternen Person ständig beaufsichtigt werden.(fällt weg bei Buchung unseres Betreuungspersonals)


Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte
Sollten Sie ein Defekt an unseren Geräten feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, sodass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen können.
Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen zu nutzen, hierbei ist sofort der Netzstecker zu ziehen. Bei Rückgabe der Geräte müssen diese sich in einem sauberen und so wie bei Ausgabe einwandfreien Zustand befinden.
Müssen wir die Geräte Reinigen oder Reparieren, so stellen wir dieses gesondert in Rechnung.
Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch,
wenn die Spielgeräte durch Flippy-Hopp angeliefert werden.

Betreuung durch Flippy-Hopp:
Der Mieter gewährt bei Anlieferung freie Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort.

Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in
Rechnung gestellt.

Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten, die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äußere Sicherheit (insbesondere Sicherheitsgefährdete Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes) verantwortlich.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Veranstalter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen.

Die Geräte sind, wenn eine Betreuung durch uns stattfindet haftpflichtversichert. Für eine Veranstaltungsversicherung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme auf einem Lieferschein. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn verdeckte Mängel auftreten und diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (per Telefon ist ausreichend)

Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Gegenstände in bar fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach Aufbau des Mietobjektes in bar unseren Mitarbeitern auszuhändigen, sofern nicht anders vereinbart.

Sonstiges:
Für unser Personal, welches von Ihnen für ihre Veranstaltung gebucht wurde, ist stets für kostenlose Parkplätze am Veranstaltungsort zu sorgen,
sowie für Verpflegung (Speisen und Getränke) in der Zeit der Veranstaltung.

Gerichtsstand:
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit

in Neu-Ulm vereinbart.

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Infos
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